Kunstgerecht!

Fotorecht, Kunstrecht, Urheberrrecht: Rechtsschutz und wirtschaftliche Verwertung durch Galerien, Agenturen und Industrieunternehmen

Mancher mag es bedauern, doch auch Künstler müssen neben ihrem kreativen Potential ihre Rechtsansprüche wahren. Dies betrifft nicht allein klassische Standardsituationen wie das Aufsetzen eines Galerievertrags oder den Verkauf eines Kunstwerks: vor allem das digitale Zeitalter, stellt bildende Künstler, Fotografen und Galeristen vor ganz neue rechtliche Probleme und Chancen, ob es hierbei nun um die Gestaltung neuer Vertriebswege ihrer Kunst oder die Wahrung der Urheberrechte bei unautorisierter Nutzung durch Dritte geht.

Unsere Kanzlei vertritt namhafte Kunstateliers, Fotostudios, Galerien zahlreiche freischaffende Fotografen und Designer sowie Kunst- und Fotoverlage.

Unser Schwerpunkt liegt hier in der Vertragsgestaltung und der Durchsetzung urheberrechtlicher und finanzieller Ansprüche.

Unsere Schwerpunkte in den Bereichen Kunst und Fotografie

  • Galerieverträge, Ausstellungsverträge
  • Kunstkauf, Leihverträge
  • kulturelles Marketing, Sponsoring
  • Auftragskunst
  • Fragen des Kunsthandels
  • Folgerecht an Kunstwerken
  • Werkverträge
  • Werbe- und Kunstfotografie
  • Fotolizenzen
  • Digitale Auswertung
  • Verfolgung von Rechtsverletzungen im Foto- und Kunstbereich

FAQ – häufig gestellte Fragen

↓ Sollte ich einen Rechtsanwalt schon bei Vertragsverhandlungen hinzuziehen?

Wir halten dies für unbedingt sinnvoll. In der Medien- und Musikwirtschaft ist die anwaltliche Vertretung bei den Verhandlungen heute gang und gäbe. Der Vertragsabschluss ohne anwaltliche Beratung birgt erhebliche Risiken. Rechtliche Nachteile können in vielen Fällen nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die anwaltliche Beratung im Verhandlungsstadium dient besonders der Vermeidung späterer Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien.

↓ Muss ich für ein Klageverfahren einen Anwalt am Ort des Gerichts beauftragen?

Nein, das ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir können Sie vor sämtlichen Gerichten Deutschlands – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) – vertreten. Sie haben damit die freie Wahl, Ihre Interessen durch einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen. Jeder Gerichtstermin wird durch anwaltlichen Schriftwechsel vorbereitet. Wir betreuen das gesamte Verfahren schriftlich von Berlin aus.

In den meisten Fällen nehmen die Anwälte unserer Kanzlei auch die Termine vor auswärtigen Gerichten selbst wahr. Sollte dies im Ausnahmefall nicht sinnvoll sein, verfügen wir im gesamten Bundesgebiet über ein Netz von zuverlässigen Kollegen, die die Terminvertretung vor Ort für uns übernehmen.

↓ Was kostet die Wahrnehmung meiner rechtlichen Interessen?

Unsere Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen oder nach individueller Vereinbarung. Das Rechtsanwalts­­­vergütungs­­gesetz (RVG) bemisst das Anwalts­honorar anhand des wirtschaftlichen Wertes der Angelegenheit. Für gerichtliche Verfahren existieren feste Sätze; für außer­gerichtliche Tätigkeiten ein Gebühren­spielraum. Es kann auch eine stundenweise oder pauschale Vergütung vereinbart werden. Dies ist insbesondere bei ständiger anwaltlicher Betreuung in verschiedenen Angelegen­heiten sinnvoll.

Sprechen Sie uns bitte an. Die Klarheit über die Kostenfrage ist für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant besonders wichtig. Wir werden Ihnen vor der Beauftragung einen Überblick über die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und Risiken geben.

↓ Wer muss für die Kosten meines Rechtsanwalts aufkommen?

Bei einer beratenden Tätigkeit, der Fertigung von Vertrags­entwürfen und bei Vertrags­verhandlungen trägt der Auftraggeber seine Rechtsanwaltskosten selbst. Genauso ist es häufig, wenn eine Streitigkeit außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt wird.

In gerichtlichen Verfahren hat stets die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Prozesses in allen Instanzen zu tragen. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu erhalten. Diese deckt die Kosten des eigenen Anwalts und die gerichtlichen Verfahrenskosten.

↓ Wie lange dauert ein Klageverfahren?

Von der Klageeinreichung über den Termin zur mündlichen Verhandlung, einer eventuellen Beweisaufnahme bis zur Urteils­verkündung vergeht eine Weile. Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von dem einzelnen Gericht und dort von dem einzelnen Richter ab.

Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren vor einem Amtsgericht (zuständig für Streitwerte bis 5.000 EUR) bis zur Rechtskraft zwischen 3 und 12 Monate, vor einem Landgericht (Streitwerte über 5.000 EUR, sowie bei sämtlichen Marken­streitig­keiten) zwischen 6 und 24 Monate. Berufungs­verfahren, die ab einem Streitwert von 600 EUR zulässig sind, dauern zwischen 6 und 24 Monate oder länger.

Um eine zügige Klärung der Auseinander­setzung herbeizuführen, ist es unser Ziel, Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden und in Streitfällen soweit dies sinnvoll ist eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen.

↓ Muss ich für eine Beratung nach Berlin in Ihre Kanzlei kommen?

Nein, das ist meist nicht notwendig. Ein Großteil unserer Mandanten stammt aus ganz Deutschland oder dem Ausland und kann deshalb nicht regelmäßig zu uns reisen. Wir sind flexibel und richten uns hierbei nach Ihnen. Die Betreuung, Beratung und Vertretung kann selbstverständlich auch per Email, Telefon, Telefax oder Post erfolgen. Trotzdem pflegen wir selbstverständlich den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, stehen jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung und nehmen gerne an auswärtigen Besprechungen teil.

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