E-Commerce vereinfacht den Absatz, rechtlich ist er ein komplexes Geschäft. Wirr und für Laien oft undurchschaubar sind die Netze der deutschen, europäischen und internationaler Gesetzgebung, die mit ihren zahlreichen oft widersprüchlichen Vorschriften und Sonderregelungen zudem ständig im Fluss ist.
Selbst kleine Fehler bei der Gestaltung eines digitalen Vertriebsnetzes können kostspielige Abmahnungen von Konkurrenten zur Folge haben. Den aktuellen rechtlichen Rahmen mit den unternehmerischen Zielen des Mandanten zu synchronisieren, muss daher Ziel guter rechtlicher Beratung sein. Ob für hoffnungsvolle Internet-Start-Up oder etablierte alte Hasen – wir haben uns „One Size Fits One“ zur Prämisse gemacht und erarbeiten individuelle Lösungen für und mit unseren Mandanten.
Im Bereich des E-Commerce berät und vertritt unsere Kanzlei einen repräsentativen Querschnitt von Unternehmen, die ihre Leistungen auch oder ausschließlich im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten und absetzen. Das digitale Sortiment unserer Mandanten reicht von Kulturprodukten aus den Bereichen Musik, Film, Literatur, Design oder Mode über klassische Waren des Handels-, Handwerks- und Dienstleistungssektors.
Wir halten dies für unbedingt sinnvoll. In der Medien- und Musikwirtschaft ist die anwaltliche Vertretung bei den Verhandlungen heute gang und gäbe. Der Vertragsabschluss ohne anwaltliche Beratung birgt erhebliche Risiken. Rechtliche Nachteile können in vielen Fällen nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die anwaltliche Beratung im Verhandlungsstadium dient besonders der Vermeidung späterer Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien.
Nein, das ist grundsätzlich nicht notwendig. Wir können Sie vor sämtlichen Gerichten Deutschlands – mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes (BGH) – vertreten. Sie haben damit die freie Wahl, Ihre Interessen durch einen spezialisierten Anwalt Ihrer Wahl wahrnehmen zu lassen. Jeder Gerichtstermin wird durch anwaltlichen Schriftwechsel vorbereitet. Wir betreuen das gesamte Verfahren schriftlich von Berlin aus.
In den meisten Fällen nehmen die Anwälte unserer Kanzlei auch die Termine vor auswärtigen Gerichten selbst wahr. Sollte dies im Ausnahmefall nicht sinnvoll sein, verfügen wir im gesamten Bundesgebiet über ein Netz von zuverlässigen Kollegen, die die Terminvertretung vor Ort für uns übernehmen.
Unsere Vergütung bestimmt sich nach den gesetzlichen Regelungen oder nach individueller Vereinbarung. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bemisst das Anwaltshonorar anhand des wirtschaftlichen Wertes der Angelegenheit. Für gerichtliche Verfahren existieren feste Sätze; für außergerichtliche Tätigkeiten ein Gebührenspielraum. Es kann auch eine stundenweise oder pauschale Vergütung vereinbart werden. Dies ist insbesondere bei ständiger anwaltlicher Betreuung in verschiedenen Angelegen­heiten sinnvoll.
Sprechen Sie uns bitte an. Die Klarheit über die Kostenfrage ist für das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant besonders wichtig. Wir werden Ihnen vor der Beauftragung einen Überblick über die für Sie voraussichtlich entstehenden Kosten und Risiken geben.
Bei einer beratenden Tätigkeit, der Fertigung von Vertragsentwürfen und bei Vertragsverhandlungen trägt der Auftraggeber seine Rechtsanwaltskosten selbst. Genauso ist es häufig, wenn eine Streitigkeit außergerichtlich durch eine Einigung beigelegt wird.
In gerichtlichen Verfahren hat stets die unterliegende Partei die gesamten Kosten des Prozesses in allen Instanzen zu tragen. Für einkommensschwache Personen besteht die Möglichkeit, Prozeßkostenhilfe zu erhalten. Diese deckt die Kosten des eigenen Anwalts und die gerichtlichen Verfahrenskosten.
Von der Klageeinreichung über den Termin zur mündlichen Verhandlung, einer eventuellen Beweisaufnahme bis zur Urteilsverkündung vergeht eine Weile. Die Dauer des Verfahrens hängt maßgeblich von dem einzelnen Gericht und dort von dem einzelnen Richter ab.
Erfahrungsgemäß dauert ein Verfahren vor einem Amtsgericht (zuständig für Streitwerte bis 5.000 EUR) bis zur Rechtskraft zwischen 3 und 12 Monate, vor einem Landgericht (Streitwerte über 5.000 EUR, sowie bei sämtlichen Markenstreitigkeiten) zwischen 6 und 24 Monate. Berufungsverfahren, die ab einem Streitwert von 600 EUR zulässig sind, dauern zwischen 6 und 24 Monate oder länger.
Um eine zügige Klärung der Auseinandersetzung herbeizuführen, ist es unser Ziel, Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu vermeiden und in Streitfällen soweit dies sinnvoll ist eine außergerichtliche Einigung zwischen den Beteiligten zu erreichen.
Nein, das ist meist nicht notwendig. Ein Großteil unserer Mandanten stammt aus ganz Deutschland oder dem Ausland und kann deshalb nicht regelmäßig zu uns reisen. Wir sind flexibel und richten uns hierbei nach Ihnen. Die Betreuung, Beratung und Vertretung kann selbstverständlich auch per Email, Telefon, Telefax oder Post erfolgen. Trotzdem pflegen wir selbstverständlich den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten, stehen jederzeit für persönliche Gespräche zur Verfügung und nehmen gerne an auswärtigen Besprechungen teil.